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Bergbauabfallgesetz

Am 17.11.2009 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz und das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert werden (Bergbauabfallgesetz), veröffentlicht (BGBl. I Nr. 115/2009). Die Ursache der Umsetzung ist die Implementierung der am 11.04.2006 veröffentlichten Richtlinie 2006/21/EG über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie („Bergbauabfallrichtlinie“).

Die vorhin genannte Richtlinie zielte darauf ab, Mindestanforderungen für die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie festzulegen. Damit wurde eine eigene Regelung für Bergbauabfälle geschaffen, sodass diese spezifischen Abfälle nicht mehr der Deponierichtlinie unterliegen.

Die Richtlinie enthält (in Anlehnung an die Deponierichtlinie) Bestimmungen über den Bau und Betrieb von Abfallentsorgungseinrichtungen inklusive dem Genehmigungsverfahren und der Stilllegung dieser Einrichtungen sowie Regelungen über Abfallbewirtschaftungspläne für Abfallentsorgungsanlagen.

Des Weiteren sind Bestimmungen über die Sicherheit dieser Einrichtungen, über die finanzielle Sicherheitsleistungspflicht und die Inventarisierung stillgelegter Abfallentsorgungseinrichtungen enthalten.

Die Richtlinie 2006/21/EG wurde fast zur Gänze im Mineralrohstoffgesetz (MinroG) umgesetzt (außer Änderung im AWG § 3 Abs. 1 Z 3).

Laut den Erläuterungen zum damaligen Gesetzesentwurf gelten die Richtlinie bzw. die Umsetzungsbestimmungen nur für bergbauliche Abfälle, die entsorgt, d.h. nicht im Bergbau verwendet werden. Insbesondere bei obertägigen Bergbauen werden bergbauliche Rückstände meist vollständig für die Sicherheit der Oberfläche und der Oberflächennutzung nach Beendigung der Bergbautätigkeit verwendet und unterliegen daher nicht der Richtlinie bzw. den Umsetzungsbestimmungen.

 

Das Gesetz kann bei Interesse in der Bundesinnungsgruppe Baunebengewerbe       (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bzw. unter Tel.: 01/505 69 60-222) angefordert werden.